Meldestelle für Hinweisgeber

Als Meldestelle bieten wir Ihnen die Möglichkeit, Verstöße sicher und anonym zu melden. Ihr Hinweis trägt zur Einhaltung gesetzlicher Standards bei und hilft, Misstände aufzudecken.
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So läuft Ihre Meldung ab

1. Prüfung der Zuständigkeit

Nach Eingang prüfen wir, ob Ihre Meldung in unseren Zuständigkeitsbereich fällt.

2. Eingangs­bestätigung

Innerhalb von sieben Tagen erhalten Sie eine Bestätigung über den Erhalt.

3. Bewertung der Meldung

Wir prüfen die Relevanz und Plausibilität und kontaktieren Sie bei Bedarf.

4. Weiterleitung zur Bearbeitung

Die Meldung wird zur Bearbeitung an das zuständige Unternehmen weitergegeben.

5. Rückmeldung

Innerhalb von drei Monaten erhalten Sie Informationen zu den eingeleiteten Maßnahmen.

Nutzung der Meldestelle

Wir sind eine interne Meldestelle gem. §12 Hinweisgeberschutzgesetz. Bitte lesen Sie die Hinweise zu unserem Meldesystem, bevor Sie einen Vorfall melden.

Diese Meldestelle entspricht den DSGVO-Vorgaben. Ihre Daten werden gem. §13 DSGVO vertraulich und geschützt verarbeitet. Weitere Details finden Sie unter Datenschutzinformationen.

Wir sind eine interne Meldestelle gem. §12 Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG). Über unser Meldesystem können nur Verstöße gemeldet werden, die Unternehmen betreffen, für die wir als Meldestelle gem. § 12 HinSchG zuständig sind.

Dem HinSchG unterfallende Verstöße umfassen rechtswidrige Handlungen im beruflichen Kontext, die in den Anwendungsbereich nach § 2 HinSchG fallen.

Sie haben die Wahl, Ihre Meldung anonym einzureichen. Wir stellen sicher, dass Ihre Identität geschützt bleibt, sofern Sie keine personenbezogenen Informationen angeben.

Zur anonymen Meldung geben Sie bei den Kontaktinformationen bitte eine generische E-Mail-Adresse an.

Bitte prüfen Sie vor der Meldung die Sicherheit Ihrer Internetverbindung (Verschlüsselungssymbol im Browser).

Melden Sie einen Vorfall

Interne_Meldestelle_Formular 12/2024

Über dieses Meldesystem können Sie Verstöße melden, die unter das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) fallen, sofern wir als interne Meldestelle gemäß § 12 HinSchG für das betreffende Unternehmen oder die Institution zuständig sind. Diese Information erhalten Sie direkt vom Unternehmen oder der Institution.

Wenn Sie Ihre Identität offenlegen möchten, füllen Sie bitte Ihre persönlichen Daten aus. Sie haben auch die Möglichkeit anonym zu melden.

Bitte prüfen Sie Ihre Angaben

Falls Korrekturen erforderlich sind, kehren Sie zum entsprechenden Schritt zurück. Sind alle Angaben korrekt, senden Sie die Meldung jetzt ab.

 

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