Meldestelle für Hinweisgeber
So läuft Ihre Meldung ab
1. Prüfung der Zuständigkeit
Nach Eingang prüfen wir, ob Ihre Meldung in unseren Zuständigkeitsbereich fällt.
2. Eingangsbestätigung
Innerhalb von sieben Tagen erhalten Sie eine Bestätigung über den Erhalt.
3. Bewertung der Meldung
Wir prüfen die Relevanz und Plausibilität und kontaktieren Sie bei Bedarf.
4. Weiterleitung zur Bearbeitung
Die Meldung wird zur Bearbeitung an das zuständige Unternehmen weitergegeben.
5. Rückmeldung
Innerhalb von drei Monaten erhalten Sie Informationen zu den eingeleiteten Maßnahmen.
Nutzung der Meldestelle
Datenschutzinformationen
Diese Meldestelle entspricht den DSGVO-Vorgaben. Ihre Daten werden gem. §13 DSGVO vertraulich und geschützt verarbeitet. Weitere Details finden Sie unter Datenschutzinformationen.
Interne Meldestelle
Wir sind eine interne Meldestelle gem. §12 Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG). Über unser Meldesystem können nur Verstöße gemeldet werden, die Unternehmen betreffen, für die wir als Meldestelle gem. § 12 HinSchG zuständig sind.
Nutzung der Meldestelle
Dem HinSchG unterfallende Verstöße umfassen rechtswidrige Handlungen im beruflichen Kontext, die in den Anwendungsbereich nach § 2 HinSchG fallen.
Anonymität & Datenschutz
Sie haben die Wahl, Ihre Meldung anonym einzureichen. Wir stellen sicher, dass Ihre Identität geschützt bleibt, sofern Sie keine personenbezogenen Informationen angeben.
Zur anonymen Meldung geben Sie bei den Kontaktinformationen bitte eine generische E-Mail-Adresse an.
Sicherheit & technische Maßnahmen
Bitte prüfen Sie vor der Meldung die Sicherheit Ihrer Internetverbindung (Verschlüsselungssymbol im Browser).
Melden Sie einen Vorfall
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