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HinweisgeberstelleMeldestelle nach dem Hinweisgeber­schutz­gesetz (HinSchG)

Vertraulich. Sicher. Gesetzeskonform.

Mit Inkrafttreten des Hinweisgeber­schutzgesetzes (HinSchG) sind Unternehmen verpflichtet, interne Meldestellen für die Entgegennahme und Bearbeitung von Hinweisen auf Rechtsverstöße einzurichten. Die Anforderungen an die Unabhängigkeit, Vertraulichkeit und Verfahrenssicherheit dieser Meldestellen sind hoch. Wir bieten Ihnen eine rechtssichere, externe Lösung, individuell angepasst an Ihre Unternehmensstruktur.

Unsere Leistungen

Als ausgelagerte interne Meldestelle nach § 14 HinSchG übernehmen wir für Ihr Unternehmen die vertrauliche Entgegennahme, Prüfung und Dokumentation von Hinweisen. Dabei garantieren wir Verfahrenssicherheit, Unabhängigkeit und rechtliche Konformität.

Vertraulichkeit

Wir garantieren die Vertraulichkeit der Identität von Hinweisgeber*innen und betroffenen Personen.

Niedrigschwellige Erreichbarkeit

Wir sorgen für niedrigschwellige Erreichbarkeit über mehrere sichere Meldekanäle.

Juristisch fundierte Erstbewertung

Alle eingegangenen Hinweise erhalten eine juristisch fundierte Erstbewertung.

Transparente Kommunikation

Wir informieren Hinweisgeber*innen verlässlich über den Bearbeitungsstand ihrer Meldung und halten dabei alle gesetzlichen Fristen ein.

Lückenlose Dokumentation

Sämtliche Verfahrensschritte werden gemäß § 11 HinSchG vollständig dokumentiert, um rechtliche Sicherheit zu gewährleisten und Haftungsrisiken zu minimieren.

Ihr Mehrwert

Entlastung interner Ressourcen:

Wir übernehmen die vollständige Durchführung des Hinweisgeberverfahrens für Sie.

Unabhängigkeit und Objektivität:

Als ausgelagerte Meldestelle agieren wir neutral und vermeiden Interessenskonflikte.

Schutz Ihrer Mitarbeitenden:

Wir bieten eine geschützte Plattform zur Meldung von Verstößen, auch anonym.

Sicherstellung gesetz­licher Pflichten:

Wir halten alle Fristen und Vorgaben des Hinweisgeber­schutzgesetzes (HinSchG) ein.

Für welche Unternehmen passt unsere Hinweisgeberstelle?

Unsere professionelle Hinweisgeberstelle eignet sich für alle HinSchG-pflichtigen Unternehmen, die ihrer gesetzlichen Verpflichtung zur Einrichtung einer internen Meldestelle nachkommen wollen. Sie erhalten eine rechtssichere und vertrauensvolle Lösung für ihr Whistleblowing-System.

HinSchG-pflichtige Betriebe ab 50 Mitarbeitenden: Unsere Meldestelle ist optimal für Unternehmen, die erstmals eine interne Hinweisgeberstelle einrichten müssen. Wir übernehmen die vollständige Umsetzung nach § 14 HinSchG – unabhängig und ohne Belastung Ihrer internen Abläufe.

Zentrale Hinweisgeberstelle für mehrere Standorte: Wir bieten eine zentralisierte Meldestelle für Unternehmensgruppen und Konzerne. Passend für Firmenverbünde, die eine einheitliche und zentral verwaltete Hinweisgeberstelle für alle Tochtergesellschaften und Standorte benötigen.

Lösung für regulierte Branchen mit erhöhten Anforderungen: Unsere Meldestelle erfüllt branchenspezifische regulatorische Vorgaben und sorgt für rechtssichere Prozesse. Sie eignet sich auch für Unternehmen mit hoher Meldepflicht und komplexen Dokumentationsanforderungen.

Hinweisgeberstelle für Kanzleien und Beratungsunternehmen: Auch professionelle Dienstleister sind HinSchG-pflichtig. Unsere Hinweisgeberstelle bietet die ideale Lösung für Dienstleister, die selbst eine Meldestelle benötigen oder ihren Mandanten eine professionelle Whistleblowing-Lösung anbieten möchten.

Jetzt interne Meldestelle rechtssicher auslagern!
Wir beraten Sie gern zu Aufbau, Betrieb und Einbindung einer internen Meldestelle nach dem HinSchG. Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung in Compliance-Strukturen und der Begleitung sensibler interner Prozesse für rechtssichere Whistleblower-Prozesse.

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