HinweisgeberstelleMeldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)
Vertraulich. Sicher. Gesetzeskonform.
Unsere Leistungen
Vertraulichkeit
Niedrigschwellige Erreichbarkeit
Juristisch fundierte Erstbewertung
Transparente Kommunikation
Lückenlose Dokumentation
Ihr Mehrwert
Entlastung interner Ressourcen:
Wir übernehmen die vollständige Durchführung des Hinweisgeberverfahrens für Sie.
Unabhängigkeit und Objektivität:
Als ausgelagerte Meldestelle agieren wir neutral und vermeiden Interessenskonflikte.
Schutz Ihrer Mitarbeitenden:
Wir bieten eine geschützte Plattform zur Meldung von Verstößen, auch anonym.
Sicherstellung gesetzlicher Pflichten:
Wir halten alle Fristen und Vorgaben des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) ein.
Für welche Unternehmen passt unsere Hinweisgeberstelle?
Mittelständische Unternehmen
HinSchG-pflichtige Betriebe ab 50 Mitarbeitenden: Unsere Meldestelle ist optimal für Unternehmen, die erstmals eine interne Hinweisgeberstelle einrichten müssen. Wir übernehmen die vollständige Umsetzung nach § 14 HinSchG – unabhängig und ohne Belastung Ihrer internen Abläufe.
Unternehmensgruppen & Konzerne
Zentrale Hinweisgeberstelle für mehrere Standorte: Wir bieten eine zentralisierte Meldestelle für Unternehmensgruppen und Konzerne. Passend für Firmenverbünde, die eine einheitliche und zentral verwaltete Hinweisgeberstelle für alle Tochtergesellschaften und Standorte benötigen.
Finanz- und Versicherungssektor
Lösung für regulierte Branchen mit erhöhten Anforderungen: Unsere Meldestelle erfüllt branchenspezifische regulatorische Vorgaben und sorgt für rechtssichere Prozesse. Sie eignet sich auch für Unternehmen mit hoher Meldepflicht und komplexen Dokumentationsanforderungen.
Rechtsanwaltskanzleien
Hinweisgeberstelle für Kanzleien und Beratungsunternehmen: Auch professionelle Dienstleister sind HinSchG-pflichtig. Unsere Hinweisgeberstelle bietet die ideale Lösung für Dienstleister, die selbst eine Meldestelle benötigen oder ihren Mandanten eine professionelle Whistleblowing-Lösung anbieten möchten.
Jetzt interne Meldestelle rechtssicher auslagern!
Wir beraten Sie gern zu Aufbau, Betrieb und Einbindung einer internen Meldestelle nach dem HinSchG. Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung in Compliance-Strukturen und der Begleitung sensibler interner Prozesse für rechtssichere Whistleblower-Prozesse.
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