HinweisgeberstelleMeldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)
Vertraulich. Sicher. Gesetzeskonform.
Unsere Leistungen
Vertraulichkeit
Niedrigschwellige Erreichbarkeit
Juristisch fundierte Erstbewertung
Transparente Kommunikation
Lückenlose Dokumentation
Ihr Mehrwert
Entlastung interner Ressourcen:
Wir übernehmen die vollständige Durchführung des Hinweisgeberverfahrens für Sie.
Unabhängigkeit und Objektivität:
Als ausgelagerte Meldestelle agieren wir neutral und vermeiden Interessenskonflikte.
Schutz Ihrer Mitarbeitenden:
Wir bieten eine geschützte Plattform zur Meldung von Verstößen, auch anonym.
Sicherstellung gesetzlicher Pflichten:
Wir halten alle Fristen und Vorgaben des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) ein.
Für welche Unternehmen passt unsere Hinweisgeberstelle?
Mittelständische Unternehmen
HinSchG-pflichtige Betriebe ab 50 Mitarbeitenden: Unsere Meldestelle ist optimal für Unternehmen, die erstmals eine interne Hinweisgeberstelle einrichten müssen. Wir übernehmen die vollständige Umsetzung nach § 14 HinSchG, unabhängig und ohne Belastung Ihrer internen Abläufe.
Unternehmensgruppen & Konzerne
Zentrale Hinweisgeberstelle für mehrere Standorte: Wir bieten eine zentralisierte Meldestelle für Unternehmensgruppen und Konzerne. Passend für Firmenverbünde, die eine einheitliche und zentral verwaltete Hinweisgeberstelle für alle Tochtergesellschaften und Standorte benötigen.
Finanz- und Versicherungssektor
Lösung für regulierte Branchen mit erhöhten Anforderungen: Unsere Meldestelle erfüllt branchenspezifische regulatorische Vorgaben und sorgt für rechtssichere Prozesse. Sie eignet sich auch für Unternehmen mit hoher Meldepflicht und komplexen Dokumentationsanforderungen.
Rechtsanwaltskanzleien
Hinweisgeberstelle für Kanzleien und Beratungsunternehmen: Auch professionelle Dienstleister sind HinSchG-pflichtig. Unsere Hinweisgeberstelle bietet die ideale Lösung für Dienstleister, die selbst eine Meldestelle benötigen oder ihren Mandanten eine professionelle Whistleblowing-Lösung anbieten möchten.
Jetzt interne Meldestelle rechtssicher auslagern!
Wir beraten Sie gern zu Aufbau, Betrieb und Einbindung einer internen Meldestelle nach § 14 HinSchG. Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung in Compliance-Strukturen und der Begleitung sensibler interner Prozesse für rechtssichere Whistleblower-Prozesse.
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